Am letzten Sonntag vor dem Schulstart überlege ich mir, ob man sein persönliches Engagement für Recht und Gerechtigkeit nicht mit einer pekunär angemessenen Nebentätigkeit koppeln sollte. So wäre eine Klage gegen niemanden geringeren als die Deutsche Bank sicher sehr lukrativ. Diese verschickt nämlich zu Werbezwecken Pfefferminzbonbons in Tablettenverpackung in die Haushalte. Die innovative Idee eines aufstrebenden geldgeilen Werbemenschen hatte sicher in der entlegenen Chefetage eines Wolkenkratzers begeisterte Zustimmung gefunden. Eine Assoziation von Unterstützung, Hilfe und Genesung liegt auf der Hand. Das Bonbon schafft guten Atem, ist also zweckdienlich und dabei noch billig.
Doch wie perfide ist die Idee, harmlose Lutschbonbons als Arneimittel zu vertüten. Denn das auf den Geschmack gekommene Kleinkind könnte nach vollständigem Verzehr der Pfefferminzis zu Muttis Badezimmerschrank krabbeln und sich an deren PARACETAMOL gütlich tun. So rückwärts denken die Herren in der Chefetage wohl gar nicht! Bisher scheint noch niemand mit dem zivilcouragierten Eintreten für den Verbraucher zu rechnen. Doch wenn im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ein Verfahren gegen eine Fast-Food-Kette erfolgreich gewesen ist, die es unterlassen hatte, darauf hinzuweisen, dass heißer Kaffee heiß ist, müsste es bei uns doch klappen, ein Verbot zu erwirken. Inklusive Wiedergutmachung in Millionenhöhe!
Oder andere Konzerne tun es der Deutschen Bank beizeiten nach. Im Umkehrschluss. Dann gibt es bald Erdal-Schuhglanz im Nutella-Glas. Und Domestos-Pröbchen in Büchsenform.
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