Am zwitscher-bunten BoboQ-Tea & Café-Stand habe ich heute diese eher nüchternen Ausdrucke gefunden. Nicht, dass es schon vor Wochen warnende Stimmen gegeben hat. Es wäre juristisch nur zu hinterfragen, welcher Tatbestand beim Topping-Spucken eigentlich erfüllt wird.
Sonntag, 23. Oktober 2011
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